Schuljahr 20 | 21

29. Oktober 2020

Liebe Eltern,
und liebe Schüler*innen,

diese Woche hat es in sich:

  • Die Gesamtlage der Infektionen in der Bevölkerung zeigt enorme Steigerungsraten, so dass es nach der gestrigen Beratungsrunde der Bundeskanzlerin mit den Länderchef*innen nun ab kommendem Montag
  • neue harte Einschnitte in das gesellschaftliche Leben mit starken Kontaktbeschränkungen bis zum 30.11.2020 geben wird und vermutlich in Folge auch
  • für die Schulen in Hamburg noch verschärfte Regelungen des Infektionsschutzes erlassen werden. Und
  • auch in unserer Schule, die bislang ja sehr gut durch die Krise gekommen ist, sind jetzt erste Fälle aufgetreten.

Das alles hat viele verständliche Fragen aufgeworfen, nach unserem Vorgehen, nach weiteren Planungen und Maßnahmen und nach der Kommunikation.

  1. Entwicklung der Situation an der Schule
  2. Hinweise zur Allgemeinverfügung und zu Quarantänebestimmungen
  3. Weitere absehbare Maßnahmen und Maßnahmen in der Planung
  4. Verschiedene Detailfragen

Der Elternbrief

1. Entwicklung der Situation an der Schule

Wir haben 10 Positivfälle (<1%) und 21 Schüler*innen in Quarantäne, einige Quarantänefälle der letzten Woche sind inzwischen wieder zurück im Unterricht. Unter den Lehrkräften gibt es bislang lediglich einen Positivfall und zwei Quarantänefälle.
Da es in einer Klasse eine Häufung von Positiv- und infolgedessen Quarantänefällen gab und am Ende nur noch wenige Schüler*innen im Präsenzunterricht erscheinen konnten, haben wir als Vorsichtsmaßnahme diese spezielle Klasse für 10 Tage in den Fernunterricht geschickt. Das ist natürlich eine Einzelfallentscheidung und wir würden in kommenden Fällen uns die Situation dort auch jeweils genau ansehen. Denn grundsätzlich gilt die Aufrechterhaltung des Unterrichts als oberstes Ziel, und alle die-ses Ziel einschränkenden Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Eine derzeitige Schwierigkeit besteht darin, dass aufgrund hoher Fallzahlen die Gesundheitsämter nicht immer sofort alle K1-Kontakte (=> Quarantäneverordnung) selbst benachrichtigen können. Wir sind aber mit dem Gesundheitsamt Altona in Kontakt und haben in Absprache in einigen Fällen die Ankündigung der Quarantäne übernommen. Das werden wir auch in Zukunft anbieten und tun, denn unser Ziel ist es selbstverständlich, die K1-Kontakte nicht mehr in der Schule zu unterrichten, um auch alle anderen nicht zu gefährden. So kommt dann auch eine singuläre Entscheidung für die Fernbeschulung einer Klasse zustande.

2. Hinweise zur Allgemeinverfügung und zu Quarantänebestimmungen

„Zwei Haushalte“ etc.:
In diesem Zusammenhang haben wir – Klassenlehrer*innen, Fachlehrer*innen, Schulleitung – festgestellt, dass eine Reihe von Schüler*innen über die geltenden Maßnahmen der Allgemeinverfügung, insbesondere über die Regel für private Treffen „max. 10 Personen aus zwei Haushalten“, nicht Bescheid wussten. Treffen von drei Schüler*innen sind damit für den November außerhalb der Schule nicht erlaubt. Bitte besprechen Sie dies mit ihren Kindern, in Ihrem, unserem schulischen und im gesellschaftlichen Interesse. Vielen Dank!
Quarantäne:
Wenn ein Familienmitglied positiv getestet wird, sind in aller Regel die anderen Fami-lienmitglieder dieses Haushalts in Quarantäne, weil man meist ja doch Begegnungen und Kontakt unter 1,50 Meter und länger als 15 Minuten ohne Maske hatte. Natürlich spricht nur das Gesundheitsamt die Quarantäne aus. Wenn man aber schon weiß, dass die Kriterien zutreffen, ist es richtig, sich selbst in Quarantäne zu stellen und nicht auf den Anruf des Gesundheitsamtes zu werten; denn das Gesundheitsamt kommt (siehe oben) im Moment den hohen Fallzahlen nicht hinterher. Zweifelsfragen muss man natürlich mit dem Gesundheitsamt klären, aber oft gibt es ja gar keinen Zweifel.

3. Weitere absehbare Maßnahmen und Maßnahmen in der Planung
— Maskenpflicht ausweiten… —

Maskenpflicht auch für den Unterricht:
Wahrscheinlich werden wir morgen einen offiziellen Brief der Schulbehörde erhalten, in dem die Ausweitung der Maskenpflicht für die Jahrgänge 5-10 auf den Unterricht angekündigt wird. Diese Regel wird dann voraussichtlich ab Montag, den 2.11.2020 in Kraft treten. Das heißt dann, dass alle Schüler*innen unserer Schule während des gesamten Schultages eine Mund-NASEN-Bedeckung tragen müssen. Nur bei der Ein-nahme des Essens (Kantine oder Klassenraum o.a.) darf die Maske abgenommen werden. Die Oberstufenschüler*innen kennen den Unterricht mit Maske schon, für sie ändert sich nichts.
Feste Sitzordnungen
Die Lehrkräfte sind angehalten, für ihre Lerngruppen Sitzordnungen festzulegen, die für alle Fächer (im jeweiligen Raum) gelten. Damit grenzen wir für den Fall einer Covid-Erkrankung den Kreis derjenigen ein, die dann in Quarantäne versetzt werden (unter 1,50 Meter, länger als 15 Minuten) müssten – ein großer Vorteil.
Lüftungskonzept
Das 20-minütige Lüften ist mittlerweile schon Routine geworden. Die Schüler*innen achten meist selbst sehr gut darauf, so dass der von den allermeisten Expert*innen dringend empfohlene Rat der Aerosol-Minimierung bei uns durchgängig umgesetzt wird.
Gremiensitzungen digital
Analog zu den verschärften Kontaktbeschränkungen der Allgemeinverfügung verzichten wir in der Schule auch weitestgehend auf Zusammenkünfte, Teamabsprachen, Sitzungen und Konferenzen; das heißt, wir verzichten darauf, diese als Präsenzveranstaltungen durchzuführen. Stattdessen werden sie digital als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt. Unter anderem auch die Elternratssitzung in der nächs-ten Woche, die sich unter anderem auch mit den Corona-Regeln der Schule befassen wird.
Ebenso werden die anstehenden Klassenkonferenzen in der nächsten Woche digital durchgeführt. Die Elternvertreter*innen werden bis dahin von den Klassenlehrer*innen informiert und mit den notwendigen technischen Informationen versorgt.

4. Verschiedene Detailfragen

Reihentestungen für Klassen oder Jahrgänge?
Im Zuge der aufgetretenen Positiv-Fälle kam u.a. die Frage auf, ob es nicht Testungen vor Ort geben könnte für besonders betroffene Klassen oder Jahrgänge oder für die ganze Schule. Das ist eine gute Idee. Nur sind – so die Auskunft des Gesundheitsamtes – die Testkapazitäten dafür nicht ausreichend.

Luftfilter-Anlagen:
Ebenso kamen Fragen nach Luftfilteranlagen auf. Es wird nicht an flächendeckende Anschaffungen gedacht – in keinem Bundesland übrigens. Die Wirksamkeit solcher Geräte wird unterschiedlich eingeschätzt, da wollen wir uns inhaltlich gar nicht betei-ligen. Auf jeden Fall wird das Lüften (siehe oben) als entscheidend und unumstritten wirksam eingestuft. Und das machen wir regelmäßig.
Am Ende möchte ich noch Dank sagen an diejenigen, die Klassenlehrer*innen, aber auch uns als Schulleitung wertschätzende Rückmeldungen oder auch konstruktive Anfragen oder Vorschläge geschickt haben oder schicken. Wir freuen uns darüber und wenn wir auch nicht in jedem Falle haben direkt antworten können, so tun wir es hiermit einmal pars pro toto. Danke!

Auf bald sicher 😉

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulf Nebe