Schuljahr 20 | 21

Elternbrief Nr. 29
Mai 2021

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

Liebe Eltern!

Diese Corona-Monate, das Corona-Jahr – wann endlich wird das alles vorbei sein? Ja, es gibt jetzt Fortschritte – zumindest in Hamburg entwickeln sich die Zahlen langsam in die richtige Richtung, die Testungen werden flächendeckender eingesetzt (und sie „funktionieren“ in Schulen auch gut!) und die Impfkapazitäten steigen. Und dennoch sind wir ja noch weit entfernt von Normalität. Und vieles wird auch anders bleiben, viele wirtschaftliche Folgen zeichnen sich deutlich ab und auch für viele von Ihnen – von Schule einmal ganz abgesehen – haben sich die beruflichen Umstände z.T. verändert, in einigen Fällen auch sehr verschlechtert. Möge sich auch dies bald wieder zum Guten verändern!

 

Und dann auch die Schule, Ihre Kinder zum großen Teil seit Monaten zuhause. Die Belastungen steigen natürlich auch deshalb, und Sie wie auch wir machen uns Gedanken und Sorgen darum. Deshalb freuen wir uns jetzt zwar sehr, dass nach den Maiferien „die 5er“ wiederkommen können – im Wechselunterricht. Aber eigentlich wollen wir ALLE Schüler*innen vor den Sommerferien wiedersehen! Dafür setzen wir uns ein, aber ob das gelingen kann, weiß im Moment noch niemand. Mindestens ist es aber auch die Hoffnung vom Hamburger Bildungssenator, so erklärt er es explizit auf you tube: Frag den Rabe – Weitere Schulöffnungen Edition – YouTube.

Im Folgenden sollen Sie zu folgenden Themen einen Überblick bekommen:

 

  1. Zur „Corona-Lage“ an unserer Schule
  2. Prüfungen
  3. Wie weiter bis zum Sommer?
  4. Videokonferenzen
  5. Krankmeldungen
  6. Wiederholung einer Jahrgangsstufe?
  7. Zur „Corona-Lage“ an unserer Schule

 

Seit den Märzferien führen die Schüler*innen, die am Wechselunterricht teilnehmen, zweimal in der Woche einen Schnelltest durch (die Lehrer*innen natürlich auch). Das ist die Voraussetzung, um an den Präsenzphasen in der Schule teilnehmen zu können. Mittlerweile hat sich hier schon eine Art gelassener Routine eingestellt, die Abläufe sind bekannt und eingeübt und kosten nicht mehr viel Zeit vom Unterricht der 1.Stunde.

Und erfreulich ist außerdem, dass wir bislang nur zwei positive Schnelltests zu verzeichnen hatten; von diesen wurde auch nur einer durch den nachfolgenden PCR-test bestätigt. Und da alle sonstigen Maßnahmen (Maske, Abstand, Lüften) von den Klassen vorbildlich eingehalten worden waren, wurde auch niemand sonst vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt.

Insofern sorgen also die Tests wirklich für zusätzliche Sicherheit.

 

  1. Wie weiter bis zum Sommer?

 

Nun kommen nach den Maiferien zunächst die 5.Klassen wieder im Wechselunterricht in die Schule. Die Eltern und Schüler*innen erhalten in der nächsten Woche noch genauere Informationen darüber, wer genau wann in der Schule ist, wie die Testungen organisiert sind, in welchem Raum der Unterricht stattfindet und wo die festgelegten Aufenthaltsbereiche sich befinden.

 

Und – siehe oben – hoffentlich können wir auch die anderen Jahrgänge vor dem Sommer noch einmal live in der Schule sehen! Falls dies politisch erlaubt würde, könnte es sein, dass wir dann die Jahrgänge 6 und 10 für die letzten Schulwochen wieder im Fernunterricht beschulen müssten. Das ist nicht schön, wäre aber aus unserer Sicht zumutbar.

 

  1. Prüfungen

 

Im Moment sind die Abschlussjahrgänge in der Schule, in denen es um Übergangs- oder eben Abschlussqualifikationen geht. Derzeit schreiben die Abiturient*innen ihre schriftlichen Arbeiten – das läuft organisatorisch (vorher testen, Abstand, verlängerte Schreibzeit) bislang ganz erfreulich und unaufgeregt. Die Aufregung ist aber natürlich trotzdem vorhanden, wie jedes Jahr: Wir wünschen den Abiturient*innen viel Erfolg weiterhin, in der kommenden Woche werden an jedem Tag noch weitere Fächer geschrieben.

In Jahrgang 10 sind die mündlichen Überprüfungen in dieser Woche gelaufen, in Kleingruppen mussten sich die Schüler*innen in zwei Hauptfächern Fragen und Aufgaben stellen. Auch hier hat alles ohne „Corona-Zwischenfälle“ geklappt, ein Glück. Damit ist ein Großteil der notenrelevanten Leistungen – einige Klausuren folgen noch – auch in Jahrgang 10 absolviert.

Auch in Jahrgang 6 stehen noch einige Arbeiten an, aber viele sind auch schon absolviert.

 

  1. Videokonferenzen

 

Was vor einem Jahr aus verschiedenen Gründen so noch gar nicht vorstellbar war oder realisiert werden konnte, gehört inzwischen zum üblichen Repertoire. Eine ganze Reihe von Unterrichtsstunden wird zumindest teilweise als Videokonferenz abgehalten. Dabei gibt es manchmal immer noch Nachfragen:

  • Müssen Schüler*innen die Kamera einschalten?
    Ja, wenn pädagogische Gründe dies erfordern. Und darüber entscheidet die Lehrerin oder der Lehrer. In der Regel sind mindestens zu Beginn der Stunde (sind alle da und einsatzbereit?) und bei Phasen des Austauschs und manchmal auch darüber hinaus solche Gründe gegeben. Meist müssen die Kameras also nicht die ganze Stunde eingeschaltet sein. Aber Schüler*innen können nicht einfach selbst entscheiden, dass sie die Kameras generell ausgeschaltet lassen. (Die Lehrer*innen sind ja auch zu sehen J.)
  • Dürfen Eltern während des Video-Unterrichts dabei sein und helfen?
    Zum einen ist der Unterricht auch als Fernunterricht für die Schüler*innen da. Und zum anderen greift hier auch der Datenschutz, da ja – siehe oben – auch Informationen über andere Schüler*innen verfügbar sind, die eben nicht außerhalb der Klasse und des Unterrichts (von „fremden“ Eltern) geteilt werden sollen.

 

Glücklicherweise laufen ja unser Schulserver und auch in der Regel die häuslichen WLAN-Verbindungen ziemlich verlässlich, so dass die anfängliche Sorge „Gibt es (zu) viele berechtigte Meldungen über Internet-Probleme?“ sich mittlerweile gelegt hat. Wo diese Probleme – in sehr wenigen Einzelfällen – tatsächlich bestanden haben oder – in noch weniger Einzelfällen – noch bestehen, wissen die Lehrer*innen längst Bescheid und können so ganz gut beurteilen, ob bisweilen auch Internet-Probleme als vorgeschobene Entschuldigung genutzt werden. Kommt übrigens selten vor.

 

Es ist erstaunlich und sehr erfreulich, wie die digitalen Kompetenzen deutlich zugenommen haben – bei allen Beteiligten. (Auch der Schulleiter hat eine Menge dazu gelernt.)

 

  1. Krankmeldungen

 

Ein weiterer Punkt des Fernunterrichts soll noch geklärt werden, damit wir hier Unklarheiten, Missverständnisse, aber auch Ärger vermeiden:

Wenn Ihr Kind krank ist und nicht am (Fern-) Unterricht teilnehmen kann, brauchen wir nach wie vor eine Krankmeldung. Dann wissen die Lehrer*innen Bescheid, dass und warum Ihr Kind nicht am Fernunterricht teilnehmen kann oder teilgenommen hat. Bitte geben Sie aufgrund der speziellen Fernunterrichts-Situation die Krankmeldung auf zwei Wegen bekannt:

  1. ans Sekretariat (telefonisch oder besser per Mail) und
  2. direkt (per Mail) an den/die Klassenlehrer*in.

Vielen Dank!

 

  1. Wiederholung einer Jahrgangsstufe?

 

Vielleicht haben Sie es schon in einer Zeitung der letzten Wochen gelesen: Wiederholungen einer Jahrgangsstufe sollen in diesem Schuljahr großzügiger als sonst genehmigt werden, ließ die Bildungsbehörde verlauten.

Die Anträge auf eine Wiederholung sind an die Schule zu richten, die Schule (Zeugniskonferenz, also alle Lehrer*innen, die das jeweilige Kind unterrichten) entscheidet darüber auch.

 

Was sind Genehmigungskriterien?

 

  • Die Leistungen des/ der Schüler*in müssen in deutlichem Ausmaß von den Leistungen der Mitschüler*innen abweichen.
    Angenommen wird, dass alle Schüler*innen corona-bedingt Beeinträchtigungen des Lernens hinnehmen mussten, dass also im kommenden Schuljahr sowieso mit allen gemeinsam ggf. Unterrichtsstoff wiederholt oder vertieft werden muss.
  • Die Leistungsschwächen müssen einen „Corona-Zusammenhang“ haben.
  • Es muss zu erwarten sein, dass der/die Schüler*in in der nachfolgenden Jahrgangsstufe besser gefördert werden kann (§ 12 Absatz 2 APO-GrundStGy, ähnlich § 4 APO-AH).

 

Gespräche und Beratungen:

Wenn Sie also eine Wiederholung für Ihr Kind überlegen, bitten wir Sie, in den nächsten Wochen unbedingt Kontakt zum/zur Klassenlehrer*in aufzunehmen, damit Sie Ihre Sicht und die der Schule miteinander besprechen und Ihre jeweiligen Einschätzungen vergleichen können.

Natürlich können Sie danach – auch bei unterschiedlichen Einschätzungen – einen Antrag stellen (an die Schulleitung, an die Abteilungsleitung), der dann von der Zeugniskonferenz beraten und bewilligt oder abgelehnt wird. Eine Besonderheit: Abgelehnte Anträge aus Jahrgang 10 gehen zur endgültigen Prüfung noch an die Bildungsbehörde.

 

Fristen:

Damit die Zeugniskonferenzen beraten können, gelten folgende Fristen für die Wiederholungsanträge:

Jg. 6                    bis 25.5.2021,

Jg. 10                  bis 28.5.2021

Jg. 5 + 9             bis 4.6.2021,

Jg. 7+8               bis 10.6.2021

 

 

Liebe Eltern,

 

wieder einmal: Wir als Schule, wir als Lehrer*innen bedanken uns für Ihren Einsatz und für die gute Zusammenarbeit, die uns alle mit der Situation wenigstens einigermaßen zurechtkommen lassen.

 

Mit herzlichen Grüßen                                                                    gez. Ulf Nebe