Schulverein am Gymnasium ALLEE e.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung

 

Liebe Eltern, liebe Freundinnen und Freunde der Schule, liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit laden wir Sie herzlich zur Mitgliederversammlung des Schulvereins ein.

Die Mitgliederversammlung findet statt am

Mittwoch, 23.11.2022, um 13.30 Uhr

In der Aula Gymnasium Allee

 

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Eintragung des Schulvereins in das Vereinsregister
  2. Änderung der Satzung des Schulvereins. Folgende Satzungsänderungen werden beantragt (Änderungen jeweils durch Streichung und in rot gekennzeichnet):

§ 1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Schulverein am Gymnasium ALLEE“ und hat seinen Sitz in 22765 Hamburg (Altona). Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt den Zusatz „e.V.“.

§ 6 Beiträge

Über die Höhe des Beitrages und dessen Fälligkeit beschließt die Jahreshauptversammlung. Die Beiträge sind im Voraus möglichst in mindestens vierteljährlichen Teilbeträgen zu entrichten

§ 7 Vorstand

Zur Leitung der Geschäfte des Vereins ist der Vorstand bestimmt. Er besteht aus 5 Mitgliedern:

  1. Vorsitzender und Rechnungsführer sind Lehrer
  2. Vorsitzender, Schriftführer und ein Beisitzer sind Eltern.

Soll geändert werden zu: 1. Zur Leitung der Geschäfte des Vereins ist der Vorstand bestimmt. Er besteht aus drei Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzendem und dem Rechnungsführer.

§ 12 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen müssen schriftlich mindestens 14 Tage vor dem            Termin der Versammlung, die darüber beschließen soll, beim Vorsitzenden beantragt werden. Den Antrag müssen mindestens 5 Mitglieder unterzeichnet haben. Er muss auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Versammlung gebracht werden.

  1. Der Beschluss über eine Änderung oder Neufassung der Satzung ist erst dann gültig, wenn mindestens 30 Mitglieder anwesend sind und von diesen mindestens drei Viertel den Antrag billigen.
  2. Die beschlossene Änderung oder Neufassung wird erst wirksam, nachdem das Finanzamt festgestellt hat, dass die Gewährung von Steuervergünstigungen nicht beeinträchtigt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wissen

1. Vorsitzender