(Lt. Beschluss der Schulkonferenz vom 4.3.2025)
Hausordnung Gymnasium ALLEE
Präambel
Grundlage für ein erfolgreiches und vertrauensvolles Zusammenarbeiten an unserer Schule ist eine gute Schulatmosphäre. Die in dieser Hausordnung festgelegten Regeln bilden hierfür den Rahmen. Darüber hinaus basiert ein förderliches Miteinander auf dem respektvollen Umgang und der Bereitschaft zur Kooperation.


A) Unterrichtsbezogene Regelungen
Der Unterricht beginnt in der Regel um 8.00 Uhr.
Alle Schüler*innen warten bis 7.45 Uhr auf dem Schulhof oder im Eingangsbereich des D-Gebäudes.
Sollte fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum anwesend sein, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Lehrkräftezimmer oder im Sekretariat.
Alle Schülerinnen und Schüler haben ihren Schulplaner jeden Tag dabei.
Während der Unterrichtszeit verhalten sich alle im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ruhig.
Bei nachhaltigen Störungen des Unterrichts können Schüler*innen von der laufenden Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden. Eine solche Situation ist dann gegeben, wenn Schüler*innen durch anhaltende oder wiederholte Äußerungen oder Aktivitäten den Unterrichtsablauf erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen. Die Lehrkraft teilt in diesem Fall mit, wohin sich diese Schülerin oder dieser Schüler zu begeben haben und welche Aufgaben erledigt werden müssen.
Das Essen und Trinken ist in Fachräumen grundsätzlich verboten. In den Klassenräumen darf während des Unterrichts ausschließlich Wasser getrunken werden. Essen und Kaugummi kauen sind nicht gestattet.
Während des Unterrichts dürfen Kopfbedeckungen grundsätzlich getragen werden. Ausgenommen sind Kapuzen und andere Kopfbedeckungen, die Gesicht und Augen verdecken. Einschränkungen gelten nur dann, wenn die Kopfbedeckung den Unterricht oder andere schulische Veranstaltungen stört, anstößige oder beleidigende Inhalte zeigt, von der Arbeit ablenkt oder andere in der Teilnahme am Unterricht einschränkt. Die letztendliche Entscheidung, ob der Unterricht gestört wird, obliegt dem Lehrer oder der Lehrerin.
Unterrichtsräume werden in ordentlichem Zustand hinterlassen, Müll wird in die Abfallbehälter geworfen, Stühle werden unter die Tische geschoben bzw. nach der letzten Unterrichtsstunde auf die Tische gestellt.
B) Pausenregelungen
Die Schüler*innen achten wie die Lehrkräfte darauf, nach der Pause pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
Die Schüler*innen der Klassen 5 bis 9 halten sich in den großen Pausen auf den Schulhöfen oder im Foyer des D-Gebäudes auf (Ausnahme „Regenpause“: Aufenthalt in den Fluren, Foyers und Kompartments erlaubt. „Regenpausen“ werden durch ein Klingelzeichen angekündigt.) und dürfen fünf Minuten vor Pausenende wieder hereinkommen; in der Mittagspause dürfen sie sich im Gebäude (Flure, Foyers, Kompartments) aufhalten.
Die Schüler*innen der Klassen 10 bis 12 dürfen in allen Pausen im Gebäude (s. o.) bleiben, allerdings nicht im C-Gebäude, weil dort die Flure sehr eng sind. Sie verhalten sich umsichtig und verantwortungsvoll, so dass niemand gefährdet und kein fremdes oder Schuleigentum beschädigt wird.
Das Mittagessen darf nicht mit in den Klassenraum genommen werden.
Alle Schüler*innen sind verpflichtet, sich auf dem Schulhof und im Gebäude rücksichtsvoll zu verhalten.
C) Verlassen des Schulgeländes
Nur Schüler*innen der Oberstufe dürfen ohne Erlaubnis einer Lehrkraft während des Schulbetriebs das Schulgelände auf eigene Gefahr verlassen, sofern sie keinen Unterricht haben. Schüler*innen der Unter- und Mittelstufe dürfen das Schulgelände in der Mittagspause nur dann verlassen, wenn ein Erlaubnisschreiben der Erziehungsberechtigten vorliegt.
D) Ordnung im Gebäude
Die Klassen 5 bis 7 übernehmen den Ordnungsdienst auf dem Schulhof, die Klassen 8 und 9 den Ordnungsdienst in der Pausenhalle und im Essensbereich.
Alle Klassen richten einen Ordnungsdienst für die Klassenräume ein. Der Dienstplan wird gut sichtbar ausgehängt. Verantwortlich für den Zustand der Räume ist allerdings die ganze Klasse. Alle Mitglieder der Schule achten auf ein freundliches und sauberes Erscheinungsbild der Schule. Das heißt insbesondere, dass alle den eigenen Müll entsorgen und aktiv dazu beitragen, dass ihre Schule vorbildlich aussieht.
Geld und andere Wertsachen sollten weder in den Umkleideräumen noch auf den Fluren oder in den Klassenräumen aufbewahrt werden (Diebstahlgefahr). Wertsachen und größere Geldbeträge sollten nicht mit in die Schule gebracht werden.
E) Entschuldigung bei Versäumnissen
Wenn Schüler*innen an einem Unterrichtstag fehlen, teilen die Erziehungsberechtigten dies dem Sekretariat bis 7.30 Uhr per E-Mail (oder telefonisch) mit.
Schüler*innen der Jahrgangsstufen 10 bis 12, die am Tag einer schriftlichen Klassenarbeit bzw. Klausur fehlen, müssen ihr Fehlen zusätzlich mit einem ärztlichen Attest entschuldigen.
Fehlzeiten müssen bis spätestens zwei Wochen nach Rückkehr in die Schule schriftlich von den Erziehungsberechtigten (Ausnahme: volljährige Schüler*innen) bescheinigt werden („Entschuldigungen“); Näheres wird – ggf. unterschiedlich je nach Jahrgängen – im Schulplaner geregelt.
Während der Unterrichtszeit erkrankte Schüler*innen können vorzeitig entlassen werden. Die Fachlehrkraft vermerkt die Entlassung. Schüler*innen der Jahrgänge 5 bis 10 melden sich bei der Fachlehrkraft ab und rufen aus dem Sekretariat ihre Erziehungsberechtigten an. Erst wenn diese verständigt und einverstanden sind, können sie nach Hause gehen.
Verspätete Schüler*innen werden ins (digitale) Klassenbuch eingetragen. Ausgenommen sind nur die Schüler*innen des Pausenhallendienstes.
F) Verhalten auf dem Schulgelände
Das Rauchen (inklusive E-Zigaretten und E-Shishas) ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Ebenso ist der Genuss von alkoholhaltigen Getränken untersagt. Ausnahmen der Ausgabe von alkoholhaltigen Getränken – etwa bei Feiern der Abiturient*innen – bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
Auf dem Schulgelände ist das Fahren mit Fahrzeugen jeder Art (motorisierte Fahrzeuge, Fahrräder, Roller, usw.) für Schüler*innen nicht gestattet. Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.
Ballspielen ist ausschließlich auf dem Schulhof und mit leichten Bällen erlaubt. Im Zweifelsfall entscheidet die Pausenaufsicht über die Benutzung eines Balles.
Schulfremde Personen dürfen sich während der gesamten Unterrichtszeit nur nach Anmeldung im Sekretariat auf dem Schulgelände aufhalten.
G) Benutzung digitaler und elektronischer Geräte
Digitale Geräte dürfen auf dem Schulgelände – auch nach Unterrichtsschluss – ohne Erlaubnis von Lehrkräften oder Betreuungspersonen des Ganztages nicht benutzt werden, sie müssen ausgeschaltet oder in den Flugzeugmodus gesetzt und nicht sichtbar verwahrt werden.
Schüler*innen der Oberstufe und des Jahrgangs 10 dürfen die Geräte in den Freistunden und in den Stunden eigenverantwortlichen Lernens nutzen. Schüler*innen ab Jahrgang 9 dürfen Tablets oder Notebooks im Unterricht nutzen. Didaktische Entscheidungen der Lehrkräfte bleiben davon unberührt.
Schüler*innen der Oberstufe und des Jahrgangs 10 dürfen digitale Geräte in den Pausen im Altbau (A- und B-Flügel) mit Ausnahme von A1 sowie in den Kompartments D4 und D5 nutzen.
Zur Zahlung im Cafeteria-Bereich ist die Nutzung digitaler Geräte für alle Klassenstufen gestattet.
In jedem Fall müssen die Geräte lautlos geschaltet sein. Das Anfertigen von Film- und Tonaufnahmen, das Abspielen von Videos und das Spielen digitaler Spiele sind ohne Erlaubnis von Lehrkräften verboten.
Bei jeder Zuwiderhandlung wird das mobile Endgerät eingesammelt, es kann ab 13.45 Uhr im Sekretariat abgeholt werden, die Klassenleitungen werden per Formular informiert. Beim dritten Verstoß pro Halbjahr müssen die Eltern das mobile Endgerät aus dem Sekretariat abholen. Alternativ können die Eltern eine handschriftlich unterschriebene, nicht digitale Vollmacht zur Abholung erteilen.
Im Nachmittagsunterricht nach 14.00 Uhr sowie im Ganztagsbetrieb können Lehrkräfte oder Betreuungspersonen mobile Endgeräte einsammeln und dann nach Unterrichts- oder Angebotsende wieder ausgeben.
Lehrkräfte sind berechtigt, digitale Geräte der Schüler*innen im Unterricht (zum Beispiel bei Klausuren) einzusammeln und diese während der Dauer des Unterrichts auf dem Lehrkräftepult zu verwahren. Nach dem Unterricht werden die Geräte wieder ausgehändigt. Schüler*innen, die während des Unterrichts den Raum verlassen (z. B. Toilettengänge) lassen digitale Geräte im Unterrichtsraum, z. B. in der Tasche oder auf dem Tisch.
Bei schulischen Ausflügen gelten die Regelungen der Hausordnung zur Benutzung digitaler Geräte auch außerhalb des Schulgeländes während des gesamten Ausflugs.
Schüler*innen der Jahrgänge 5 bis 8 dürfen digitale Geräte nicht mit auf Klassenreisen nehmen. Über Ausnahmen bei wichtigen (z. B. medizinischen) Gründen entscheiden die Klassenleitungen zusammen mit der Schulleitung. Die Klassenleitungen stellen sicher, dass Schüler*innen in wichtigen Fällen von ihren Eltern erreicht werden können oder ihrerseits die Eltern erreichen können.
H) Schulveranstaltungen, schulfremde Personen
Feiern auf dem Schulgelände müssen von der Klassenlehrkraft und der Schulleitung genehmigt und mit dem Hausmeister abgesprochen werden. Die Klassenlehrkraft oder eine andere Lehrkraft übernimmt die Aufsicht.
Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat oder bei der Schulleitung anmelden. Dies gilt nicht für den Besuch einer Veranstaltung auf dem Schulgelände.
I) Feueralarm
Bei Feueralarm verlassen die Klassen auf das Alarmsignal hin die Räume auf den bekannten Fluchtwegen und begeben sich zu den jeweiligen Aufenthaltsplätzen auf dem Schulhof.
Für die Schulkonferenz
gez. Nebe, SL